!!!Bitte vor dem Download genau lesen!!!

Bei jedem Antrag für ( Grüne, Gelbe WBK oder 3. Kurzwaffe ) ist die Rückseite, die bei jedem Antrag gleich ist, auch auf die Rückseite des Antrages zu drucken.

  1. Auf der Vorderseite zum Antrag stehen Euere Angaben und die der Kameradschaft.
  2. Unter Befürwortung einer waffenrechtlichen Erlaubniss nach § 14 wird KEIN Kreuz gesetzt. Die genaue Bezeichnung der Disziplin und des Kaliber`s ist ebenfalls anzugeben.
  3. Auf der Rückseite wird ebenfalls NICHTS eingetragen.

Es wird nur ein Blatt benötigt ( weniger Papierkram ) also Vorderseite drucken. Blatt erneut einlegen und die Rückseite auf das selbe Blatt drucken.

Des weiteren sind einzureichen:

  1. Kopie aller WBK`S, falls schon eine erteilt wurde, andernfalls Sachkundenachweis.
  2. Schießnachweis mit mindestens 12/ 18 Schießen im Jahr bei Erstbeantragung einer WBK.
  3. Beim beantragen weiterer Waffen ab Datum der Beantragung rückwirkend die letzten 18 Schießen aus dem Schießbuch in den aktuellen Vordruck übernehmen. Dieser wurde auf der Delegiertenversammlung 2017 erläutert. Weiterhin ist die Schusszahl je nach Disziplin anzugeben. Bsp: 10 Ordonnanzdisziplinen , 30 SP- GK,KK oder 15 entspricht einer halben Serie. Die Schusszahlen ergeben sich aus der Sportordnung.
  4. Kopie des Mitgliedsausweises.
  5. Bei Beantragung der 3. Kurzwaffe ist die Teilnahme an Kreis,- und Landesmeisterschaften zwingend erforderlich. Weiterhin wird ein Bild, der bereits im Besitz befindlichen Waffe, worauf die Waffennummer und die Visierung deutlich ersichtlich sind gefordert.

 

Bei Einreichung sind pro Antrag € 40,00 Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

 

 

Vorderseite zu § 14 WaffG

Rückseite zu § 14 WaffG

(Schiessnachweis PDF) ( Schiessnachweis docx ) Muster Schießnachweis